Die Stimmberechtigten, handelnd als Gemeindeversammlung, sind das oberste Organ der Gemeinde.
Die Gemeindesammlung wählt:
- Gemeinderats- und Gemeindepräsident in einer Person
- Mitglieder des Gemeinderates
- Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und der Schulkommission
Sie beschliesst über Sachgeschäfte gemäss Art. 4 der Gemeindeordnung
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten zur Versammlung ein:
- im ersten Halbjahr, um die Jahresrechnung zu beschliessen,
- im zweiten Halbjahr, um das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen Gemeindesteuern sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern zu beschliessen.
Der Gemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.