Mirchel aktuell

14.06.2012
18.03.2025

Asiatische Hornisse: Wichtige Informationen

Um die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse so gut wie möglich zu verlangsamen, ist der Kanton Bern auf Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen.
Bitte Beobachtungen der gebietsfremden, invasiven Asiatischen Hornisse schnellstmöglich auf www.asiatischehornisse.ch, zu melden.
14.03.2025

Sanierung Dorfstrasse: Alle Informationen

Der Gemeinderat plant, die Dorfstrasse zwischen der Konolfingenstrasse und dem Bäckerstutz sanieren zu lassen. Durch ein externes Ingenieurbüro wurde dazu ein Vorprojekt erarbeitet, welches bei den verschiedenen kantonalen Fachstellen in die Vorprüfung gegeben wurde. Die Vorprüfung wurde kürzlich abgeschlossen.

Hier finden Sie folgende Dokumente dazu:
Allgemeine Dokumente:
Situationspläne:
Gerne können Sie Ihre Anliegen und Anregungen zum Projekt bis am 30. April 2025 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Mirchel (Mirchelbergstrasse 10, 3532 Mirchel oder per Mail an gemeinde@mirchel.ch) einreichen. Der Gemeinderat wird die eingegangenen Rückmeldungen im Anschluss sichten und auf eine Machbarkeit prüfen.
24.02.2025

Zum Herunterladen: Das Eiche-Blatt vom Februar 2025

Die Schlagzeilen:
  • Gemeindeversammlung vom 28. November 2024: Die Ergebnisse
  • Dienstag, 11. März 2025: Infoanlass Sanierung Dorfstrasse
  • Per 1. Januar 2025: Einführung von Plastik-Recycling
  • Trinkwasserqualität: Der Untersuchungsbericht
  • Freitag, 25. April 2025: Jungbürgerfeier
24.02.2025

Öffentliche Strassen: Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

Die Strassenanstösser werden ersucht folgende Bestimmungen zu beachten:
  • Seitlicher Abstand zum Fahrbahnrand:   50 cm
  • Freizuhaltende Höhe (Lichtraumprofil Strassen):   4.50 m
  • Freizuhaltende Höhe (Lichtraumprofil Trottoir):   2.50 m
  • Abstand Stacheldrahtzäune:   2 m
  • Gefährliche Strassenstellen und Einmündungen sind übersichtlich zu gestalten.

Bitte Zäune, Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurücksetzen bzw. -schneiden.
Hinweis: Die Strassenaufsichtsbehörde lehnt jegliche Haftung für Schäden im Lichtraumprofil ab.
Um das Grafik zu vergrössern, klicken Sie aufs Bild.
10.02.2025

Volksabstimmung vom 9. Februar 2025: So hat Mirchel abgestimmt

Umweltverantwortungsinitiative und «Berner Solar-Initiative» Die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen...
07.06.2023

Wärmeverbund Dorf Mirchel

Der Gemeinderat klärte gemeinsam mit der Energieberatungsstelle Bern-Mittelland die mögliche Umsetzung eines Holzschnitzel-Wärmeverbundes im Gebiet Dorf Mirchel ab. Anfang Mai wurden die Ergebnisse der Abklärungen an einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Mehr siehe unten...
Die geprüften zwei Varianten sehen eine Wärmezentrale im Bereich Mirchelbergstrasse 3 oder Dorfstrasse 40 vor.

Die Abklärungen zeigen, dass aufgrund des geringen Leistungsbezuges im Verhältnis zur nötigen Leitungslänge, ein Wärmeverbund nicht wirtschaftlich betrieben werden könnte. Nötig wäre ein Energiebedarf von 2'000 kWh pro Meter Trassee. Beide geprüfte Varianten erreichen nur rund 1'200 kWh, dies bei einem gleichzeitigen Anschluss aller angemeldeten Gebäude. Da der Anschlusszeitpunkt der einzelnen Liegenschaften unterschiedlich wäre, müsste zeitweise mit einem noch tieferen Energiebedarf gerechnet werden.

In Anbetracht dieser Situation wird der Gemeinderat die Umsetzung eines Wärmeverbundes im Gebiet Dorf Mirchel nicht fortsetzen. Bei einem allfälligen Heizungsersatz sind Lösungen im kleineren Rahmen, auf privater Ebene, zu suchen.

Die an der Informationsveranstaltung gezeigte Präsentation kann bei der Gemeindeverwaltung Mirchel bezogen werden.

Informationen zum Thema Energie finden Sie unter:

www.energieberatungbern.ch  
Gesamtheitliche Beratung                                  
www.energiefranken.ch Überblick Fördergelder  
www.erneuerbarheizen.ch Heizungsersatz  

16.02.2023

Notfalltreffpunkt: Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall

Bitte beachten: Der Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung der Gemeinde Mirchel befindet sich in Grosshöchstetten, Schulhaus Schulgasse (Sekundarschulhaus), Schulgasse 3.

Ein Faltblatt des Kantons informiert über die Funktionsweise des Notfalltreffpunkts und gibt nützliche Hinweise zu den Themen "Alarmierung" und "Persönliche Notfallvorsorge".

Das Faltblatt kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Mirchel bezogen oder hier heruntergeladen werden...
13.01.2023

Kantonales Energiegesetz: Neuerungen ab 1.1.2023

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
•    Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.

•    Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

•    Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.