RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Sofern die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland einzureichen.
ProtokollauflageDas Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 12. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.
StimmrechtStimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Mirchel angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Wir laden alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Versammlung herzlich ein.