Gemeindeversammlung

25.02.2010

Gemeindeversammlung vom 28. November 2024

Donnerstag, 28. November 2024, 20 Uhr, im Schulhaus Mirchel

Traktanden
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 (PDF)

  1. Budget 2025 (PDF)
    – Beratung und Genehmigung
    – Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer

  2. Auslagerung des Kindergartens in eine Nachbargemeinde
    – Beratung und Genehmigung

  3. Abklärungen externer Schulbesuch der Oberstufe in Zäziwil
    – Information

  4. Wahlen Gemeinderat

  5. Verschiedenes

Gemeindeversammlung vom 28.11.2024: Die Beschlüsse

Budget 2025
Das Budget 2025 wurde einstimmig genehmigt.

Auslagerung des Kindergartens in eine Nachbargemeinde
Der Verpflichtungskredit für die wiederkehrenden Schulkostenbeiträge an die Gemeinde Grosshöchstetten sowie die wiederkehrenden Kosten für den Schülertransport und somit die Auslagerung des Kindergartens in die Gemeinde Grosshöchstetten wurden von der Gemeindeversammlung genehmigt.

Abklärungen externer Schulbesuche der Oberstufe in Zäziwil
Der Antrag aus der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2022 fällt nicht in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten und konnte somit eigentlich nicht entgegengenommen werden. Daher informierte der Gemeinderat lediglich über die Ergebnisse der Abklärungen. Im Zuge der Abklärungen für die Auslagerung des Kindergartens hat die Gemeinde Zäziwil zugesichert, dass auch die Oberstufe aufgenommen werden könnte. Damit ist das Anliegen des Antrags zur Abklärung bereits erfüllt.

Wahlen Gemeinderat
Die Gemeindeversammlung wählte folgende Personen in den Gemeinderat:
Andreas Wüthrich Wiederwahl
Ramona Lehmann Wiederwahl
Marcel Stettler Wiederwahl
Lars Keller Neuwahl
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Sofern die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland einzureichen.

Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 12. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Mirchel angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Wir laden alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Versammlung herzlich ein.

Gemeindeversammlungsdaten

  • Dienstag, 27. Mai 2025, 20.00 Uhr
  • Donnerstag, 27. November 2025, 20.00 Uhr

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